Eigentumswohnungen und der § 15 b EstG
Insbesondere unter Anbietern von Kapitalanlage-Eigentumswohnungen
herrscht Verunsicherung, seit der Entwurf für den neuen Paragraf 15 b
des Einkommensteuergesetzes bekannt wurde. Der neue Paragraf, der sich
eigentlich gegen Fonds richtet, enthält auch einige Formulierungen, die
den Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen betreffen können.
Der Entwurf zu Paragraf 15 b richtet sich gegen
"Steuerstundungsmodelle", die dann vorliegen, "wenn ein Anbieter mittels
eines vorgefertigten Konzepts Steuerpflichtigen die Möglichkeit bietet,
zumindest in der Anfangsphase der Investition prognostizierte Verluste
mit übrigen Einkünften verrechnen zu können". Die Verrechnung von
Verlusten mit Gewinnen aus der gleichen oder auch aus anderen
Einkunftsarten soll nur noch erlaubt sein, wenn diese Verluste bei
höchstens zehn Prozent liegen.
"Da insbesondere bei denkmalgeschützten Immobilien und bei Objekten in
Sanierungsgebieten die Verluste aufgrund der Abschreibungsregelungen in
den Paragrafen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes stets höher sind
als zehn Prozent, ist eine Verunsicherung bei Anlegern und Anbietern
solcher Produkte zu beobachten", sagt Johannes-Peter Henningsen,
Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).
Diese Verunsicherung dürfte nach Auffassung des IVD jedoch in den
meisten Fällen unbegründet sein. Schon der Paragraf 2b, an dessen Stelle
die Neuregelung in Paragraf 15 b treten soll, richtete sich keineswegs
nur gegen Fonds, sondern auch gegen so genannte "ähnliche Modelle".
"Insofern ist die Regelung in Paragraf 15 b nichts Neues", stellt
Henningsen klar.
Neu ist allerdings, dass dann, wenn ein Angebot als "modellhaft"
angesehen wird, der Verlustausgleich sehr viel rascher untersagt wird
als bisher. Nach dem Paragrafen 2b musste beim Vorliegen des
"modellhaften" Angebotes zunächst geprüft werden, ob die Rendite nach
Steuern mehr als doppelt so hoch ist wie die Rendite vor Steuern. "Wenn
das nicht der Fall war und auch nicht mit Steuersparmöglichkeiten
geworben wurde, dann war auch ein "modellhaftes" Angebot nicht vom
Paragrafen 2b betroffen. Bei dem neuen Paragrafen 15 b greift das
Verlustausgleichsverbot jedoch in dem Moment, in dem die Verlustquote
zehn Prozent übersteigt", erklärt Hennigsen.
Seit Inkrafttreten des Paragrafen 2b im Jahre 1999 hätten die meisten
der großen und verantwortungsvollen Anbieter von
Kapitalanlage-Eigentumswohnungen jedoch schon reagiert und ihre Angebote
so gestaltet, dass sie vom Finanzamt nicht als "modellhaft" betrachtet
werden. Auch bei dem neuen Paragrafen 15 b gehe es vor allem darum, die
"Modellhaftigkeit" beim Verkauf einer Kapitalanleger-Eigentumswohnung zu
vermeiden.
"Es geht also alles um die Frage: Wann ist von einem "vorgefertigten
Konzept" bzw. einem "Modell" auszugehen?", fasst Henningsen zusammen.
"Vermutlich wird sich die Finanzverwaltung bei der Auslegung des
Paragrafen 15b an die Auslegungen zu Paragraf 2b anlehnen. Seinerzeit
wurde bestimmt, dass eine Modellhaftigkeit stets dann gegeben sei, wenn
neben dem Verkauf der Wohnung mehrere Zusatzleistungen angeboten werden,
die zu Werbungskosten führen. Wird dem Anleger beispielsweise eine
zusätzliche Rechnung für eine Mietgarantie und für die
Finanzierungsvermittlung gestellt, die er dann als Werbungskosten
geltend macht, dann liegt eine "Modellhaftigkeit" vor", so Henningsen.
Nicht schädlich seien solche Zusatzleistungen nur dann, wenn sie "all
inklusive" angeboten werden, also bereits im Kaufpreis für die
Eigentumswohnung enthalten sind. Dies dürfte bei den meisten der großen
Anbieter von denkmalgeschützten Immobilien der Fall sein.
Am sichersten sei der Anleger allerdings, wenn er - etwa über einen
Makler - lediglich die "nackte" Eigentumswohnung ohne Zusatzleistungen
wie Mietgarantien etc. erwerbe. "Dann greift der Paragraf 15 b mit
Sicherheit nicht und Verluste können unbeschränkt mit anderen positiven
Einkünften verrechnet werden", sagt Henningsen.
© VDM
fk-Landimmobilien
Anja Friederike
Kämmerer
Geißelhardter Straße 46
74353 Mainhardt
Tel: 07903 - 9413434
Tippgeber gesucht
Objektbetreuer gesucht
|
diese Seite bookmarken
|
© 2008 fk-landimmo.de