Mietnomaden / Mietbetrüger

 

Was aber tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist?

 

Ausbleibende Mietzahlungen können Sie als Vermieter in den finanziellen Ruin treiben. Prozesse gegen die Mietnomaden ziehen sich in der Regel über viele Jahre hin und mit angeblichen Wohnungsmängeln wird die Vollstreckung immer wieder verhindert.

 

Prüfen Sie Ihren Mieter auf seine Bonität

 

Was aber kann man tun?

Ein Tipp vieler Rechtsanwälte ist, den Mietbetrüger im so genannten "Urkundenprozess" zu verklagen. Dazu wird dem Gericht lediglich der Mietvertrag vorgelegt und erklärt, dass die Miete ausgeblieben sei. Schon nach ca. ein bis zwei Monaten haben Sie als Vermieter einen Zahlungstitel gegen den Mieter in der Hand, ohne das dieser mit seinen mündlich vorgegebenen Wohnungsmängeln dazu gehört wird.

Mit diesem Urteil kann dann das Konto des Mieters gesperrt werden. Um diese Sperrung aufzuheben, muss der Mieter dann lediglich einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag unterzeichen mit dem Inhalt: Zahlung der ausstehenden Miete und sofortiger Räumung der Wohnung - und das ganz ohne Gerichtsvollzieher.

 

 

 
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