Home

Die Situation

Prüfung im Vorfeld

Die Bonitätsprüfung

Das Kind im Brunnen?

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© 2008 fk-landimmo.de

Die Bonitätsprüfung Ihrer zukünftigen Mieter

 

Prüfen Sie Ihren Mieter auf seine Bonität!

 

Buchung in kleinen Datenmengen möglich
Registrierung sofort online. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und sämtliche notwendigen Unterlagen auf Wunsch per Post, Fax, oder e-mail.
Mit Ihrem Online-Zugang prüfen Sie Ihren zukünftigen Mieter jederzeit, rund um die Uhr.
Ihre Abfrage bei allen 687 Amtsgerichten und deren Schuldnerverzeichnissen
Über 7 Millionen Personen mit über 40 Millionen Negativmerkmalen
Alle Preise inkl. der Jahresgebühr i.H.v 16 Euro

 

So könnte Ihre Auskunft aussehen

 

Ihre Kontaktdaten
   
Anrede: Herr    Frau

Name, Vorname: *

Strasse/Nr.: *

PLZ/Ort: *

Geburtsdatum: * .. tt.mm.jj
   

Tel. geschäftlich

Tel. privat *

E-Mail *

Fax:

Bitte schicken Sie mir die Unterlagen per:

e-mail     Post    Fax

   
Benutzername: * (mind. 5 Zeichen)
Passwort: * (mind. 6 Zeichen)
Passwort Wiederholung: *
   
Einzelanfragen: *

3    (insgesamt 64 Euro)

6    (insgesamt 112 Euro)

9    (insgesamt 160 Euro)

 

- Preise inkl. der gesetzl. MwSt.

   
Zahlungsart: * Kreditkarte Überweisung
   

Wünsche und Anmerkungen:

Bitte füllen Sie mindestens die mit * markierten Felder aus.

 

Die AGB / Nutzungsbedingungen habe ich gelesen und akzeptiert.

 

 

 

Die Auskunftei und ihre Vertragspartner unterliegen bei der Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Des weiteren werden in unregelmäßigen Abständen die Abläufe durch den Datenschutzbeauftragten überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.  

 

Möchte eine Stelle personenbezogene Daten verarbeiten, darf sie dies nur tun, wenn das Gesetz es bestimmt oder wenn die betroffene Person einwilligt § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).  

 

Die Einholung einer Auskunft aus der Datenbank der Auskunftei setzt voraus, dass auf Seiten des Teilnehmers ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes besteht. Ein berechtigtes Interesse haben natürliche und juristische Personen, die Vermietungen vornehmen und/oder Mietverträge neu abschließen.

 

 

 
diese Seite bookmarken

Diese Seite weiterempfehlen