Höhere Grunderwerbsteuer wg. Maklerklausel im Notarvertrag
Im
Internet ist häufig zu lesen: Käufer, verneint die Maklerklausel im
notariellem Kaufvertrag, diese erhöht nur unnötig die Grunderwerbsteuer.
D.h. bei 300.000,- Euro Kaufpreis plus 10.710 Euro Provision wäre die
Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 310.710,- Euro zu bezahlen.
Dies ist aber nur dann richtig, wenn der Käufer auch die Verkäuferprovision
bezahlt, so schreibt z.B. ein Hamburger Notariat:
"Die Entrichtung der Maklergebühr durch den Käufer ist nur dann
eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung, wenn der Verkäufer insoweit
von der einem Makler gegenüber eingegangenen Verpflichtung durch den
Käufer befreit wird.
Wenn der Käufer hingegen durch die Zahlung eine eigene Schuld gegenüber dem Makler tilgt und nicht lediglich die fremde Schuld des Verkäufers übernimmt, liegt Grunderwerbsteuerpflichtigkeit nicht vor.
Dies
kommt in den Fällen in Betracht, in denen der Makler mit dem Verkäufer
vereinbart hat, dass der vereinbarte Maklerlohn ausschließlich vom
Käufer zu tragen ist."
Dieser Text dient nur der Information, zur Information an diejenigen die schon wieder mit der Abmahnung wedeln...
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