Fachwerkhaus, Baudenkmal, Bauernhaus, Bauernhof, Reiterhof, Fachwerkhäuser, Baudenkmäler, Bauernhäuser, Bauernhöfe, Reiterhöfe in Baden-Württemberg

 

Höhere Grunderwerbsteuer wg. Maklerklausel im Notarvertrag

 

Im Internet ist häufig zu lesen: Käufer, verneint die Maklerklausel im notariellem Kaufvertrag, diese erhöht nur unnötig die Grunderwerbsteuer. D.h. bei 300.000,- Euro Kaufpreis plus 10.710 Euro Provision wäre die Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 310.710,- Euro zu bezahlen.

Dies ist aber nur dann richtig, wenn der Käufer auch die Verkäuferprovision bezahlt, so schreibt z.B. ein Hamburger Notariat:

"Die Entrichtung der Maklergebühr durch den Käufer ist nur dann eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung, wenn der Verkäufer insoweit von der einem Makler gegenüber eingegangenen Verpflichtung durch den Käufer befreit wird.

Wenn der Käufer hingegen durch die Zahlung eine eigene Schuld gegenüber dem Makler tilgt und nicht lediglich die fremde Schuld des Verkäufers übernimmt, liegt Grunderwerbsteuerpflichtigkeit nicht vor.

Dies kommt in den Fällen in Betracht, in denen der Makler mit dem Verkäufer vereinbart hat, dass der vereinbarte Maklerlohn ausschließlich vom Käufer zu tragen ist."
 

Dieser Text dient nur der Information, zur Information an diejenigen die schon wieder mit der Abmahnung wedeln...

 

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