Der Energiepass für Immobilien
Die Energiekosten sind
meist der größte Posten in der Betriebskostenabrechnung eines Hauses.
Ältere Immobilien verbrauchen je nach Baujahr und Dämmung schnell bis zu
20 ltr. Heizöl pro Quadratmeter im Jahr, Neubauten nur etwa ein Drittel
davon. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann
also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit
einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische
Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle
Entscheidungshilfe, um dauerhaft Kosten zu sparen. Der Energieausweis
dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf
Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis
nicht ableiten.
Aussagekraft Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert
Erstellt wird der Energieausweis von zugelassenen Fachleuten und zwar entweder verbrauchs- oder bedarfsorientiert. Der verbrauchsorientierte erfolgt auf Basis des bisherigen Energieverbrauchs eines Hauses und ist daher nur sehr bedingt aussagefähig, denn es kommt ausschließlich auf das bisherige Heizverhalten der Bewohner an.
Deutlich aufwändiger
dagegen ist der bedarfsorientierte Energiepass, wie er bei Neubauten der
Fall ist. Denn hier werden die technischen Gegebenheiten, wie der
Wärmeschutz und die Heizanlage des Gebäudes berücksichtigt. Daraus lässt
sich klar erkennen, wie teuer oder günstig eine Immobilie zu beheizen
ist.
Der neue Energiepass auf einen Blick
Wer braucht ihn? Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen.
Wann wird er zur Pflicht? Ab 1. Juli 2008, wenn Baujahr vor 1965, ab 1. Januar 2009, wenn nach 1965 gebaut.
Wird ein Gebäude bzw. eine
Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht,
einen Energieausweis auszustellen.
Was kostet er? bedarfsorientiert: ca. 300 - 500 €, verbrauchsorientiert:
ca. 150 € (Wahlfreiheit bis 01.10.2008).
Die Ausnahme
Für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sei der Ausweis nicht erforderlich, so die Stiftung Warentest.
Der Grund für die Ausnahme: Der Gesetzgeber stellt den Schutz historischer Kulturdenkmäler vor die Energieeinsparung (§ 16, Absatz 4 der Energieeinsparverordnung (EnEV), welches auch in die neue EnEV einfließen soll.
fk-Landimmobilien
Anja Friederike
Kämmerer
Geißelhardter Straße 46
74353 Mainhardt
Tel: 07903 - 9413434
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