Fachwerkhaus, Baudenkmal, Bauernhaus, Bauernhof, Reiterhof, Fachwerkhäuser, Baudenkmäler, Bauernhäuser, Bauernhöfe, Reiterhöfe in Baden-Württemberg

 

Der Energiepass für Immobilien

 

Die Energiekosten sind meist der größte Posten in der Betriebskostenabrechnung eines Hauses. Ältere Immobilien verbrauchen je nach Baujahr und Dämmung schnell bis zu 20 ltr. Heizöl pro Quadratmeter im Jahr, Neubauten nur etwa ein Drittel davon. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Kosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.


Aussagekraft Verbrauchs- oder Bedarfsorientiert

 

Erstellt wird der Energieausweis von zugelassenen Fachleuten und zwar entweder verbrauchs- oder bedarfsorientiert. Der verbrauchsorientierte erfolgt auf Basis des bisherigen Energieverbrauchs eines Hauses und ist daher  nur sehr bedingt aussagefähig, denn es kommt ausschließlich auf das bisherige Heizverhalten der Bewohner an.

Deutlich aufwändiger dagegen ist der bedarfsorientierte Energiepass, wie er bei Neubauten der Fall ist. Denn hier werden die technischen Gegebenheiten, wie der Wärmeschutz und die Heizanlage des Gebäudes berücksichtigt. Daraus lässt sich klar erkennen, wie teuer oder günstig eine Immobilie zu beheizen ist.


Der neue Energiepass auf einen Blick

 

Wer braucht ihn? Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen.

Wann wird er zur Pflicht? Ab 1. Juli 2008, wenn Baujahr vor 1965, ab 1. Januar 2009, wenn nach 1965 gebaut.

Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.
Was kostet er? bedarfsorientiert: ca. 300 - 500 €, verbrauchsorientiert: ca. 150 € (Wahlfreiheit bis 01.10.2008).

 

Die Ausnahme

 

Für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sei der Ausweis nicht erforderlich, so die Stiftung Warentest.

Der Grund für die Ausnahme: Der Gesetzgeber stellt den Schutz historischer Kulturdenkmäler vor die Energieeinsparung (§ 16, Absatz 4 der Energieeinsparverordnung (EnEV), welches auch in die neue EnEV einfließen soll.

 

 

 

 

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