Die wohl schönste Möglichkeit Steuern zu sparen mit Förderprogrammen des Landes Baden-Württembergs
Beihilfen der Denkmalpflege Baden-Württemberg
Das Land
Baden-Württemberg gewährt - soweit Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen - Zuschüsse zur Finanzierung von denkmalbedingten
Mehraufwendungen bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen. Zu den
denkmalbedingten Mehraufwendungen gehört z.B. der
Preisunterschied zwischen einer Biberschwanz-Doppeldeckung und
einer Dachdeckung mit Pfannen. Der Zuschuss beträgt bei privaten
Eigentümern in der Regel 50% der denkmalbedingten
Mehraufwendungen. Der Zuschussbetrag muss bis zum 1. Oktober des
Jahres vor Beginn der Maßnahme beim Referat 25 des
Regierungspräsidiums eingereicht werden. Die Bau-, Renovierungs-
oder Sanierungsmaßnahme muss mit dem Referat 25 abgestimmt sein.
Nur in Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des Referats 25 vor
Bewilligung des Zuschusses mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Auskünfte erteilt das:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 25
Berliner Straße 12
73728 Esslingen a.N.
Tel.: 0711 904-0
Einige Landkreise, Städte und Gemeinden gewähren ebenfalls Zuschüsse zu denkmalbedingten Mehraufwendungen. Diese Subventionen stehen aber nur in sehr begrenztem Umfang für ausgewählte Objekte zur Verfügung.
Zuschüsse der Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Die Denkmalstiftung
Baden-Württemberg gewährt Zuschüsse bei der Erhaltung von
Baudenkmalen, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen
werden.
Anfragen sind zu richten an:
Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 2261185
Förderung in Sanierungsgebieten
In förmlich festgelegten
Sanierungsgebieten ist, sofern die Stadt/Gemeinde die
Durchführung der Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme
als Sanierungsziel erklärt hat und die Voraussetzungen der VwV
StBauE vorliegen, die Sanierungsförderung möglich. Dabei können
jedoch Kosten, die ausschließlich für Aufgaben der Denkmalpflege
anfallen (Wandgemälde, Ziergitter), bei der Sanierung nicht
berücksichtigt werden. Für die Modernisierung und Instandsetzung
von Gebäuden können im Rahmen der Sanierungsförderung der Stadt
bzw. Gemeinde Darlehen oder Zuschüsse aus
Sanierungsfördermitteln gewährt werden, soweit die Kosten nicht
aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen des Gebäudes gedeckt
werden. Bei Baudenkmalen kann die Gemeinde neben allgemeinen
Instandsetzungskosten und neben Modernisierungskosten auch
solche zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung in die
Förderung mit einbeziehen, die gerade durch den besonderen
Charakter des Gebäudes verursacht sind. Die Kosten der
Baumaßnahme können in diesem Fall ausnahmsweise 70 % einer
vergleichbaren Neubaumaßnahme überschreiten.
Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt der Stadt bzw. Gemeinde
oder ein von ihm beauftragter Sanierungsträger.
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Grundlage sind die Richtlinien des
Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten vom 01.07.1994. Ziel des Förderprogramms ist, in Dörfern
und Gemeinen des ländlichen Raumes, die Lebens- und
Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu
erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken,
den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei
sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die
Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage
eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu
beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen
Eigenart zu entwickeln. Aufnahmeanträge werden somit von
Gemeinden mit einem Bündel von Einzelprojekten gestellt, die
sich auf einen Ort beziehen, einen inhaltlichen Zusammenhang
haben und der strukturellen Weiterentwicklung dienen. In den
Förderrichtlinien sind hierzu keine abschließenden
Fördertatbestände, sondern nur Förderschwerpunkte genannt:
Förderschwerpunkt Wohnen:
Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage
durch Umnutzung vorhandener Gebäude und maßstäbliche Neubauten
in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer
Wohnverhältnisse.
Förderschwerpunkt Grundversorgung:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und
privaten Dienstleistungen.
Förderschwerpunkt Arbeiten:
Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in
kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung mit
der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung
von Gewerbebranchen und der Errichtung von Gewerbehöfen.
Weitere Informationen sind bei den Bürgermeisterämtern
erhältlich.
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart
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