Die wohl schönste Möglichkeit Steuern zu sparen mit Förderprogrammen des Landes Baden-Württembergs

 

Baudenkmal, Abschreibung, AfA, Denkmal-AfA, Denkmalabschreibung, lineare Abschreibung, AfA für Neubauten

Beihilfen der Denkmalpflege Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg gewährt - soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - Zuschüsse zur Finanzierung von denkmalbedingten Mehraufwendungen bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen. Zu den denkmalbedingten Mehraufwendungen gehört z.B. der Preisunterschied zwischen einer Biberschwanz-Doppeldeckung und einer Dachdeckung mit Pfannen. Der Zuschuss beträgt bei privaten Eigentümern in der Regel 50% der denkmalbedingten Mehraufwendungen. Der Zuschussbetrag muss bis zum 1. Oktober des Jahres vor Beginn der Maßnahme beim Referat 25 des Regierungspräsidiums eingereicht werden. Die Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahme muss mit dem Referat 25 abgestimmt sein. Nur in Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des Referats 25 vor Bewilligung des Zuschusses mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Auskünfte erteilt das:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 25
Berliner Straße 12
73728 Esslingen a.N.
Tel.: 0711 904-0
 

Einige Landkreise, Städte und Gemeinden gewähren ebenfalls Zuschüsse zu denkmalbedingten Mehraufwendungen. Diese Subventionen stehen aber nur in sehr begrenztem Umfang für ausgewählte Objekte zur Verfügung.

 

Zuschüsse der Denkmalstiftung Baden-Württemberg

Die Denkmalstiftung Baden-Württemberg gewährt Zuschüsse bei der Erhaltung von Baudenkmalen, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen werden.
 
Anfragen sind zu richten an:

Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart 
Tel.: 0711 2261185

 

Förderung in Sanierungsgebieten

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten ist, sofern die Stadt/Gemeinde die Durchführung der Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme als Sanierungsziel erklärt hat und die Voraussetzungen der VwV StBauE vorliegen, die Sanierungsförderung möglich. Dabei können jedoch Kosten, die ausschließlich für Aufgaben der Denkmalpflege anfallen (Wandgemälde, Ziergitter), bei der Sanierung nicht berücksichtigt werden. Für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden können im Rahmen der Sanierungsförderung der Stadt bzw. Gemeinde Darlehen oder Zuschüsse aus Sanierungsfördermitteln gewährt werden, soweit die Kosten nicht aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen des Gebäudes gedeckt werden. Bei Baudenkmalen kann die Gemeinde neben allgemeinen Instandsetzungskosten und neben Modernisierungskosten auch solche zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung in die Förderung mit einbeziehen, die gerade durch den besonderen Charakter des Gebäudes verursacht sind. Die Kosten der Baumaßnahme können in diesem Fall ausnahmsweise 70 % einer vergleichbaren Neubaumaßnahme überschreiten.

Auskünfte erteilt das Bürgermeisteramt der Stadt bzw. Gemeinde oder ein von ihm beauftragter Sanierungsträger.

 

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum

Grundlage sind die Richtlinien des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.07.1994. Ziel des Förderprogramms ist, in Dörfern und Gemeinen des ländlichen Raumes, die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Aufnahmeanträge werden somit von Gemeinden mit einem Bündel von Einzelprojekten gestellt, die sich auf einen Ort beziehen, einen inhaltlichen Zusammenhang haben und der strukturellen Weiterentwicklung dienen. In den Förderrichtlinien sind hierzu keine abschließenden Fördertatbestände, sondern nur Förderschwerpunkte genannt:

Förderschwerpunkt Wohnen:
Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und maßstäbliche Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse.

Förderschwerpunkt Grundversorgung:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen.

Förderschwerpunkt Arbeiten:
Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebranchen und der Errichtung von Gewerbehöfen. 

Weitere Informationen sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich.

 

Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart

 
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